Gesetze und Gerichtsbarkeit

Gesetze

In der Sitzung des Beringer Rats im Herbst 19 n.d.E. sind folgende Gesetze beschlossen worden.

Ein jeder, der sich in Beringen aufhält, muss sich nach den hier aufgezählten Beringer Gesetzen richten.
Im Feldlager der Beringer auf den Kriegszügen gilt Beringer Recht.

  • Das Paktieren wider der fünf Elemente ist verboten.
  • Das Ausnutzen des Dienerbefehls ist verboten.
  • Nekromantie ist verboten.
  • Das widerrechtliche Schänden von Leichen ist verboten.
  • Mord sowie Totschlag sind verboten.
  • Das widerrechtliche sowie vorsätzliche Zufügen schwerer Verletzungen ist verboten.
  • Diebstahl anderer Eigentum ist verboten.
  • Das widerrechtliche und absichtliche Beschädigen oder Zerstören anderer Eigentum ist verboten.

Ergänzt durch Sir Liam in der Wappenurkunde Familie Brookmann:
Der wissentliche Handel mit Waren, die fälschlicherweise mit dem Siedlungswappen des Brooklands versehen sind, steht unter Strafe.

Gerichtsbarkeit & Strafmaß

Alle Wesen, unabhängig von deren Stand, können vor einem Beringer Gericht angeklagt werden.
Es findet eine Verhandlung statt, in der sich alle Parteien zur Sache äußern können.
Ein Beringer Richter urteilt über die Schuld und legt das Strafmaß fest.
Ist der Angeklagte von adligem Stand, so erfolgt der Schuldspruch und die Verkündung des Strafmaßes durch den Freiherrn.
Das Strafmaß wird angemessen zur Schwere der Tat festgelegt.
Kommt bei besonders schweren Vergehen die Todesstrafe in Betracht, so wird der Schuldspruch gemeinsam vom Richter und dem Freiherrn getroffen.
Ist der Beschuldigte ein Bewohner eines verbündeten Landes Mitrasperas, so muss zusätzlich ein Richter dieses Landes hinzugezogen werden.
Kleinere Vergehen werden unmittelbar vom Landvogt oder einem Büttel bestraft. Hier gilt als Vergleich der Schaden von fünf Kupfer oder der Schmerz von fünf Stockhieben.